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Der Pfandkredit



Der Pfandkredit ist die älteste Form der Darlehensgewährung.


Sie hinterlegen einen Wertgegenstand als Pfand und erhalten dafür sofort Bargeld. Einfach - schnell - diskret.


Diese Darlehensform nennt man dann Pfandkredit.


Als Gewerbetreibender kennen Sie sicher das Problem, dass Sie für die Abwicklung eines Geschäftes in Vorleistung zu gehen haben oder darauf warten müssen, dass die Kunden endlich Ihre Rechnungen für längst erbrachte Leistungen bezahlen. In beiden Fällen entsteht kurzfristiger Finanzbedarf, bzw. ein Liquiditätsproblem. Bei gleichzeitig nicht ausgelastetem Fuhrpark (saisonale Schwankungen) oder bei einem Schätzchen in der Garage bietet sich ein Autopfandkredit geradezu an, wenn man das Fahrzeug nicht verkaufen möchte.


Die Gebühren, als auch die Abläufe sind hierbei gesetzlich geregelt.

Anders als bei gewöhnlichen Krediten, fällt die Laufzeit bei einem Pfandkredit kürzer aus. Sie beträgt in der Regel drei Monate und kann auf Wunsch verlängert werden. Eine vorzeitige Ablösung ist gegenüber einem Bankkredit - ohne zusätzliche Kosten - wie Vorfälligkeitsentschädigungen ect. möglich.


Pfandkredit – oftmals günstiger als die Finanzierung über die Bank!


Die meisten Kreditinstitute haben an der Gewährung von Kurzzeit- und Kleindarlehen wegen des hohen Kostenaufwandes immer weniger Interesse.


Der Pfandkredit ersetzt kurzfristige, unwirtschaftliche Bank- und Sparkassenkredite.


Fazit: wenn Sie sofort Geld zur kurzzeitigen Überbrückung eines finanziellen Engpasses benötigen, ist A-Z Pfand der richtige Partner für Sie.
Wir helfen Ihnen gerne!

Der Ablauf



Sie müssen sich als Eigentümer des Pfandgegentandes durch Vorlage Ihres Personalausweises / Reisepasses legitimieren. Bringen Sie bitte den Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein (oder Abmeldebescheinigung), alle Kfz-Schlüssel für die Beleihung eines PKW mit. Bei allen anderen Pfandgegenständen benötigen wir einen geeigneten Eigentumsnachweis in Form einer Anschaffungsrechnung oder eines Kaufbeleges.


Wenn Sie das Darlehen nicht fristgemäß ablösen, den Pfandkreditvertrag nicht verlängern oder das Fahrzeug nicht mehr benötigen, wird es nach vierwöchiger Nachfrist öffentlich versteigert.


Der Überschuss, welcher nach Abzug von Darlehen, Zinsen, Gebühren und Versteigerungskosten verbleibt, wird Ihnen ausgezahlt.


Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, uns vor der Versteigerung mit dem Verkauf des Pfandgegenstandes zu beauftragen.